Sachverständigenbüro KLEINBIELEN & BÖHM - Westwall 8 - 47608 GELDERN - 02831-88044
das Honorar
Es gibt 3 Ausführungsvarianten eines Gutachtens je nach Verwendungszweck:
1.
die Kurzversion z.B. für den Verkauf einer Immobilie
2.
die Normalversion z.B. für bei internen Auseinandersetzungen z.B. im Erbfall oder bei der
Auflösung gemeinschaftlichem Eigentums
3.
die Gerichtsversion für gerichtliche Auseinandersetzungen oder sonstigen anwaltliche
1. die Kurzversion
Für normale Ein- und Zweifamilienwohnhäuser, die im Volleigentum (kein Erbbaurecht oder
Sondereigentum nach dem WEG) stehen und bei denen keine besondere Schadensuntersuchung
erforderlich ist, kann eine Kurzfassung ohne ausführliche Beschreibungen der Bausubstanz jedoch
mit dem Nachweis der Sach- und/oder Ertragswertberechnung sowie den Fotos des Ortstermins
erstellt werden. Umfang ca. 25 Seiten zzgl., Fotofokumentation
Kosten: normales Ein-/Zweifamilienwohnhaus im Volleigentum 1.450 EUR zzgl. MwSt.
Zusatzkosten für Rechte, zu berücksichtigende Schäden oder anstehende bauliche Maßnahmen
sowie Entfernungen >15 KM sind abzusprechen. Die Aufmessung von Wohnflächen wird mit einem
Kostenansatz von bis zu 225 EUR abgerechnet.
2. die Normalversion
Die Normalversion umfasst etwa 40-45 Seiten zzgl. Fotos und gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser
sowie Eigentumswohnungen. Die Beschreibung des Bewertungsobjektes ist deutlich umfangreicher
und beschreibt die Bausubstanz sowie festgestellte Schäden und Mängel.
Kosten: normales Ein-/Zweifamilienwohnhaus im Volleigentum 1.950 EUR zzgl. MwSt.
Zusatzkosten für Rechte, zu berücksichtigende Schäden oder anstehende bauliche Maßnahmen
sowie Entfernungen >15 KM sind abzusprechen. Die Aufmessung von Wohnflächen wird mit einem
Kostenansatz von bis zu 225 EUR abgerechnet.
3. die Gerichtsversion
Das Honorar für das privat beantragte Gutachten als Vollversion richtet sich nach der Honorar-
Tabelle des BdVI. Es berechnet sich nach dem sich ergebenden Verkehrswert beträgt z.B. für einen
Verkehrswert von 400.000 EUR fallen ab 2.600 EUR (netto) an, für ein Objekt von 600.000 EUR sind
3.160 EUR (netto) der Startpreis. Je nach Umfang der Ermittlungen von Rechten und Schäden wird der
Schwierigkeitsgrad und damit auch as Honorar angehoben.
Der Umfang einer solchen vollumfänglichen Version beträgt etwa 70 Seiten zzgl. der
Fotodokumentation.
Zusatzkosten für Rechte, zu berücksichtigende Schäden oder anstehende bauliche Maßnahmen
sowie Entfernungen >15 KM sind abzusprechen. Die Aufmessung von Wohnflächen wird mit einem
Kostenansatz von bis zu 225 EUR abgerechnet.
Ab einem Verkehsrwert von 1 Mio EUR verändert sich der Berechnungsgrundsatz, siehe unter 7.1.1
VermWertGebO
Bei gerichtlichen Gutachten richtet sich das Honorar nach dem “Gesetz über die Vergütung von
Sachverständigen JVEG”
Sachverständigenbüro
KLEINBIELEN & BÖHM
Dipl.-Ing.
Hubertus Kleinbielen
öffentlich bestellt und vereidigt durch
die IHK
&
Tobias Böhm
Fachgutachter für Immobilien und
Sachverständigenanwärter
KB-Bewertung ____Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke