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Gutachten über die Wohn- und Nutzflächen
Die „richtige“ oder tatsächliche Wohnfläche ist ein häufig diskutiertes Thema, was oftmals zu einer
gerichtlichen Entscheidung führt, wenn sich Vermieter und Mieter über die vermietete oder
verkaufte „Wohnfläche“ nicht einig sind.
Hierzu erstellen wir ebenfalls Gutachten, die als Ergebnis die exakte Wohnfläche entsprechend
der Wohnflächenverordnung (WoFlV NRW von 2003) liefert.
Von der Grundfläche zur korrekten Wohnfläche
Damit die Wohnfläche ermittelt werden kann, muss zunächst geprüft
werden, welche Räume zur sogenannten Grundfläche gehören und dann,
zu welchem Anteil die jeweiligen Grundflächen zur Wohnfläche gezählt
werden dürfen.
Wichtig ist: Die Wohnfläche umfasst nicht immer die tatsächlich
vorhandene Fläche einer Wohnung oder eines Hauses. Nur bestimmte
Räume werden laut Gesetzgebung zur Grundfläche gezählt, manche nur zu
einem gewissen Prozentsatz.
Zur Grundfläche gehören:
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Wohnzimmer
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Schlafzimmer
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Kinderzimmer
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Esszimmer
•
Küchen
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Bäder
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Toiletten
Wintergärten und ähnliche Räume, die zu allen Seiten geschlossen sind
Balkone, Terrassen oder Dachterrassen
Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel Kellerräume, Waschküchen, Trockenräume,
Abstellkammern, Heizungsräume, Garagen oder Treppen.
Nicht alle genannten Flächen fließen in vollem Umfang in die Berechnung ein. So werden zum
Beispiel die Flächen von Balkonen, Terrassen oder Dachterrassen und unbeheizbaren Wintergärten
nur anteilig angerechnet. Für fast alles findet sich eine Regel: Schwimmbäder werden ebenfalls nur
zu einem Teil angerechnet. Auch die Raumhöhe kann ein Kriterium sein. Dies kennt man zum
Beispiel aus Dachgeschosswohnungen, bei denen Wohnflächen mit einer Raumhöhe unter einem
Meter gar nicht gezählt und Flächen mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern zu 50 Prozent
berücksichtigt werden. Gleiches gilt zum Beispiel für Bereiche unter Treppen. Nach der
Wohnflächenverordnung dürfen nur Flächen mit einer Höhe von mindestens zwei Metern
vollumfänglich zur Wohnfläche gezählt werden.
Die Flächen von Bade- oder Duschwannen, Konsolen, Einbaumöbeln, Leisten, Tür- oder
Fensterverkleidungen oder fest verbauten Geräten wie Heizöfen fließen mit in die Wohnfläche
ein.
Sachverständigenbüro
KLEINBIELEN & BÖHM
Dipl.-Ing.
Hubertus Kleinbielen
öffentlich bestellt und vereidigt durch
die IHK
&
Tobias Böhm
Fachgutachter für Immobilien und
Sachverständigenanwärter
KB-Bewertung ____Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke