Sachverständigenbüro KLEINBIELEN & BÖHM - Westwall 8 - 47608 GELDERN - 02831-88044
unbebautes Grundstück
Der Verkehrswert besteht generell aus dem Boden- und dem
Gebäudewertanteil. Sind keine baulichen Anlagen vorhanden, so
besteht der Verkehrswert der Immobilie nur dem reinen Bodenwert.
Diese werden von den Gutachterausschüssen der Städte und Kreise
jährlich neu ermittelt und in einer Übersicht veröffentlicht
(www.boris.nrw.de). Hier sind sowohl die Wohnbauflächen als auch für
Grün- und Ackerland als Bodenrichtwerte verzeichnet.
Bodenrichtwerte bilden die Grundlage des zu ermittelnden
Bodenwertes. Sie sind über Zu- und Abschläge auf die individuellen
Gegebenheiten, wie Nutzungsmöglichkeiten, Lage und Zuschnitt der
Liegenschaft, störende Einflüsse, Infrastruktur, Bodenverunreinigungen
und verkehrstechnische Anbindung anzupassen.
Die Ableitung des individuellen Bodenwertes ist im Gutachten
ausführlich und nachvollziehbar zu erläutern. Weiterhin sind -falls
vorhanden- Vergleichsgrundstücke und -preise heranzuziehen, um die
Herleitung des Bodenwertes zu begründen.
Als Ausführungsvariante steht die Kurz- und Normalversion. Hierzu ist
das Honorar fallbezogen zu erfragen.
Sehen Sie sich hier ein Mustergutachten zur Bestimmung eines reinen
Bodenwertes an.
Sachverständigenbüro
KLEINBIELEN & BÖHM
Dipl.-Ing.
Hubertus Kleinbielen
öffentlich bestellt und vereidigt durch
die IHK
&
Tobias Böhm
Fachgutachter für Immobilien und
Sachverständigenanwärter
KB-Bewertung ____Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke